Checkliste nach dem Brand

Nach dem Brand — was tun?

Schritt-für-Schritt-Checkliste für die Stunden und Tage nach einem Brand. Drucken Sie sie aus oder speichern Sie die Seite.

Schritt für Schritt

In der akuten Phase (während/direkt nach dem Brand)

1. Eigene Sicherheit zuerst

  • Bei aktivem Brand: Wohnung oder Gebäude umgehend verlassen, alle Türen hinter sich schließen — das verlangsamt die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
  • Feuerwehr alarmieren: 112 wählen, Standort, Stockwerk und Art des Brandes melden.
  • Nicht zurück in den Brandraum — auch nicht für Wertsachen. Brandgase sind innerhalb von Sekunden lebensgefährlich.
  • Andere Hausbewohner warnen — Klingeln, klopfen, Treppenhaus räumen.

2. Freigabe durch die Feuerwehr abwarten

  • Räume nicht eigenmächtig betreten, bevor die Feuerwehr sie freigegeben hat — Ruß und Brandgase sind gesundheitsschädlich, Glutnester können wieder aufflammen.
  • Bei massivem Schaden: Anweisungen der Feuerwehr und der Polizei folgen.

Innerhalb der ersten Stunden nach dem Löscheinsatz

3. Räume nicht reinigen oder aufräumen

  • Ruß niemals trocken abwischen — das verreibt die Partikel und verursacht Sekundärschäden auf empfindlichen Oberflächen (Tapeten, Möbeln, Elektronik).
  • Auch kein nasses Aufwischen mit Hausmitteln — Ruß ist chemisch aggressiv und wird in Verbindung mit Wasser noch schwerer entfernbar.
  • Lassen Sie alles so, wie es ist, für die Schadensbegutachtung.

4. Lüften, aber kontrolliert

  • Bei sauberer Außenluft: Querlüften für 10–20 Minuten, dann wieder schließen.
  • Bei feuchter Witterung: eher geschlossen halten — Feuchtigkeit lässt Ruß in Textilien einziehen und beschleunigt Korrosionsschäden.
  • Türen zu nicht betroffenen Räumen geschlossen halten — verhindert Rauchausbreitung auf weitere Bereiche.

5. Strom und Wasser sichern

  • Bei Stromausfall oder beschädigter Elektrik: Hauptsicherung herausnehmen lassen, Elektroinstallation vor Wiederinbetriebnahme von einer Fachkraft prüfen lassen.
  • Löschwasser: Wasserzuläufe in den betroffenen Räumen schließen, um Folgeschäden zu vermeiden.
  • Heizung: nicht voll aufdrehen — Wärme verstärkt das Ausgasen von Brandgerüchen aus Wänden und Textilien.

Innerhalb der ersten 24 Stunden

6. Schaden dokumentieren

  • Machen Sie viele Fotos aus allen Perspektiven: Schadensumfang, beschädigte Räume, Hausrat, sichtbare Rußspuren, Lüftungsanlagen.
  • Eine vollständige Foto-Dokumentation ist essenziell für die Versicherung.
  • Wenn möglich, Liste der zerstörten Gegenstände mit ungefähren Anschaffungswerten erstellen.

7. Versicherung informieren

  • Melden Sie den Schaden so früh wie möglich — meistens innerhalb von 7 Tagen vertraglich vorgeschrieben.
  • Wohngebäudeversicherung: zuständig für Schäden am Gebäude (Wände, Decken, Böden, Installationen). Eigentümer melden.
  • Hausratversicherung: zuständig für Schäden am Inventar (Mobiliar, Kleidung, Elektronik). Eigentümer und Mieter melden je nach Versicherung.
  • Privathaftpflichtversicherung: zuständig, wenn Sie den Brand verursacht und Schäden bei Dritten (Nachbarn) entstanden sind.

8. Fachbetrieb beauftragen

  • Rufen Sie uns an: ☎ 01522 3477139
  • Wir nehmen die Schadensaufnahme auf und sorgen dafür, dass ein Fachbetrieb für die Brandschadensanierung in Hamburg schnell vor Ort sein kann.
  • Schnelles Handeln verhindert Folgeschäden: Rußkorrosion an Metallen und Elektronik beginnt bereits nach wenigen Tagen.

9. Mieter? Vermieter sofort informieren

  • Vermieter müssen unverzüglich informiert werden, damit sie die Wohngebäudeversicherung einschalten können.
  • Schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Brief — Eingangsnachweis sichern.
  • Klären Sie, ob die Wohnung noch nutzbar ist oder eine Ersatzwohnung notwendig wird. Bei vorübergehender Unbewohnbarkeit übernimmt die Hausratversicherung in der Regel die Hotelkosten.

In den ersten Tagen

10. Schadensaufnahme durch den Sanierungs­betrieb

  • Der Fachbetrieb begutachtet vor Ort, erstellt einen Sanierungsplan und Kostenvoranschlag.
  • Bei Direktabrechnung mit der Versicherung: Abtretungserklärung unterzeichnen — Sie müssen nichts vorstrecken.
  • Bei größeren Schäden wird die Versicherung in der Regel einen eigenen Sachverständigen oder Regulierer schicken.

11. Geruchs­neutralisation rechtzeitig starten

  • Geruchsmoleküle dringen mit jedem Tag tiefer in Materialien ein und werden später schwerer zu entfernen.
  • Spätestens nach 3–5 Tagen sollte die Geruchsbehandlung beginnen — Ozon, Hydroxyl, Thermonebel je nach Schadensbild. Methoden im Detail.

Was Sie NICHT tun sollten

  • Keine eigenen Reinigungsversuche mit Wasser, Putzmittel oder feuchtem Tuch — Ruß wird dadurch oft schwerer entfernbar.
  • Keine Möbel oder Hausrat entsorgen, bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.
  • Keine Heizung voll aufdrehen — das verstärkt das Ausgasen von Brandgerüchen.
  • Elektrogeräte nicht einschalten, bevor sie von einer Fachkraft auf Ruß- und Korrosionsschäden geprüft wurden.
  • Nicht warten — Rußkorrosion und Geruchsfixierung beginnen sofort nach dem Brand.
  • Räume nicht ohne Atemschutz betreten, wenn sichtbar starker Ruß- oder Geruchsbelag vorliegt — gesundheitsschädlich.

Gesundheitliche Hinweise

  • Bei Atemwegsbeschwerden, Husten oder Augenreizung nach Brandgaskontakt: ärztlich abklären lassen.
  • Kinder, Schwangere und Menschen mit Atemwegserkrankungen sollten kontaminierte Räume nicht betreten, solange Ruß und Geruch nicht entfernt sind.
  • Haustiere ebenfalls aus belasteten Räumen entfernen.